FAQ: Einkaufspreise (EK-Preise)
Strenge Frist für die Einreichung der EK-Preise: zum 7., bei Meldungen im Ausland, oder zum 10. des Folgemonats.
Was ist der Einkaufspreis?
Der Preis, zu dem Sie das Produkt von Ihrem Lieferanten gekauft haben (Versandkosten sollten nicht in diesem Preis enthalten sein). Falls sich der Preis jeden Monat mit sehr geringen Unterschieden ändert, können Sie uns den Durchschnittspreis dieser Preise mitteilen. Dieser Preis dient uns als Grundlage für die Meldung von Warenbewegungen/ Versand zwischen den Lagern und zur Berechnung des kleinstmöglichen Wertes.
Warum benötigen wir sie?
Ohne Einkaufspreise sind wir nicht in der Lage, für Sie Proforma-Rechnungen auszustellen, Verkaufslisten zu erstellen und die von den örtlichen Finanzämtern geforderten Umsatzsteuermeldungen zu erstellen. Bitte beachten Sie, dass wir die Preise nur dann benötigen, wenn es sich um neue Produkte handelt, die in früheren Zeiträumen nicht gemeldet wurden. Falls sich der Einkaufspreis für einige Produkte geändert hat, müssen Sie uns dies mitteilen, damit wir die Informationen in unserem System aktualisieren können.
Wie wird übermittelt?
Sobald wir die Einkaufspreise für die neuen Produkte benötigen, werden die jeweiligen Preise über eine Liste im Kundenportal abgefragt. Sie müssen die Liste der Produkte herunterladen, die Preise aktualisieren und sie wieder in das Kundenportal hochladen. Außerdem erhalten Sie jedes Mal eine E-MailBenachrichtigung, wenn ein Upload erforderlich ist.
Wie bei den Umsatzdaten müssen Sie diese über das Kundenportal hochladen, damit sie von unserem System rechtzeitig verarbeitet werden können.
Bitte beachten Sie: Falls die Einkaufspreise per E-Mail an uns gesendet werden, werden diese manuell von Ihrem Customer Success Manager bearbeitet und nach Stundensatz abgerechnet.
Falls Sie eine Frist versäumen oder keine Angaben gemacht haben
In diesem Fall können unsere VAT-Experten keine korrekten Meldungen erstellen und es besteht das Risiko einer verspäteten oder unvollständigen Einreichung, einer möglichen Strafe und der Notwendigkeit einer Korrektur der Meldung. kontaktieren Sie uns sofort, wenn Sie feststellen, dass Sie die Frist verpasst und die EK-Preise nicht hochgeladen haben.
Bitte beachten Sie: Zusätzliche Arbeit, die mit der nicht fristgerechten Übermittlung der Einkaufspreise verbunden ist, wird nach Stundensatz berechnet, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet. Falls eine korrigierte Meldung eingereicht werden muss, wird diese ebenfalls zusätzlich berechnet.