Im Allgemeinen sind keine zusätzlichen Vollmachten oder Dokumente für die Intrastat-Meldung erforderlich, wenn wir bereits Deine Umsatzsteuererklärungen verwalten.
Es gibt jedoch Länder, die spezifische Anforderungen haben, wie zum Beispiel das Einrichten eines Kontos auf deren Portal, um Intrastat-Meldungen einreichen zu können. Diese Einrichtung ist in der Intrastat-Registrierungsgebühr enthalten.
Wichtige Punkte:
- Keine zusätzlichen Dokumente nötig: Wenn wir Deine Umsatzsteuererklärungen übernehmen, ist in der Regel keine zusätzliche Vollmacht für Intrastat-Meldungen erforderlich. 🚫📄
- Portal-Konto Einrichtung: Einige Länder verlangen die Einrichtung eines Kontos auf ihrem Portal für Intrastat-Meldungen. Diese Einrichtung ist in der Intrastat-Registrierungsgebühr enthalten. 🌐💳
Compliance und Unterstützung:
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eigene Regeln und Schwellenwerte für Intrastat-Meldungen. Es ist wichtig, diese Anforderungen zu kennen, um die Einhaltung sicherzustellen. Falls Du weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Einrichtung von Konten für Intrastat-Meldungen benötigst, wende Dich bitte an Deinen Customer Success Manager.