Ich bin für OSS blockiert. Was soll ich tun?

Wenn Sie vom OSS durch das Finanzamt gesperrt oder ausgeschlossen werden, beträgt die Sperrfrist in der Regel 2 Jahre. Hier sind Lösungen, abhängig davon, ob Sie Waren im Ausland lagern oder nicht:

 

Für Kunden, die Lager im Ausland nutzen:

  1. Registrieren Sie sich für lokale USt-Nummern:

    • Mehrere Länder: Sie müssen sich für die Umsatzsteuer in jedem Land registrieren, in dem Ihre Lagerhäuser befinden. Dies ermöglicht Ihnen, Ihre Geschäftstätigkeiten fortzusetzen und den lokalen Umsatzsteuerregelungen nachzukommen. 🌍📝
  2. Erwägen Sie lokale Fulfillment-Dienste:

    • Wenn die Verwaltung mehrerer USt-Registrierungen zu komplex ist, sollten Sie lokale Fulfillment-Dienste in Betracht ziehen, um grenzüberschreitende Transaktionen zu minimieren. Dies kann Ihre Abläufe vereinfachen und den administrativen Aufwand reduzieren. 📦🏢

Registrieren Sie sich für lokale USt-Nummern und erwägen Sie lokale Fulfillment-Dienste.

Für Kunden, die keine Waren im Ausland lagern:

  1. Individuelle Länderregistrierungen:

    • Registrieren Sie sich für die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem Sie Waren verkaufen, auch wenn Sie dort keine Waren lagern. Dies ermöglicht Ihnen den grenzüberschreitenden Verkauf unter Einhaltung der lokalen Umsatzsteuergesetze. 🛒🌐
  2. Digitale Dienstleistungen:

    • Wenn Sie digitale Dienstleistungen verkaufen, sollten Sie die Nutzung des Nicht-EU-OSS-Schemas in Betracht ziehen, das möglicherweise andere Anforderungen hat. Dies kann Ihre Umsatzsteuerpflichten für digitale Produkte vereinfachen. 💻💡

Registrieren Sie sich für die Umsatzsteuer in jedem Land, in dem Sie verkaufen, und erwägen Sie das Nicht-EU-OSS-Schema für digitale Dienstleistungen.

Sperrfrist:

  1. Verstehen Sie die Konsequenzen:

    • Seien Sie sich bewusst, dass die Sperrfrist für OSS in der Regel 2 Jahre beträgt. In dieser Zeit können Sie das OSS-Schema nicht nutzen und müssen den lokalen Umsatzsteuerregistrierungen nachkommen. ⏳⚠️
  2. Erneute Anmeldung für OSS:

    • Sobald die 2-jährige Sperrfrist abgelaufen ist, können Sie sich erneut für OSS anmelden. Stellen Sie sicher, dass alle vorherigen Compliance-Probleme behoben sind, um zukünftige Sperrungen zu vermeiden. 📅🔄
  3. Beratung:

    • Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Customer Success Manager, um den besten Handlungsplan für Ihre spezifische Situation zu besprechen. Sie können Ihnen durch den Prozess helfen und Unterstützung bieten. 📞👥

Verstehen Sie die 2-jährige Sperrfrist, planen Sie eine erneute Anmeldung und konsultieren Sie Ihren Customer Success Manager.

 

Diese Schritte helfen Ihnen, die Herausforderungen eines Ausschlusses vom OSS-Schema zu bewältigen und sicherzustellen, dass Sie weiterhin den Umsatzsteuerregelungen entsprechen.