Das OSS-Verfahren deckt nur B2C-Fernverkäufe ab. Wenn Du keine lokale Operation in einem bestimmten Land startest, wie zum Beispiel die Nutzung eines lokalen Lagers zur Lagerung Deiner Waren und deren Lieferung an Kunden innerhalb desselben Landes, bist Du nicht verpflichtet, eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT-Nummer) zu beantragen. Es gibt jedoch wichtige Szenarien, in denen Du möglicherweise verpflichtet bist, Dich für eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu registrieren, einschließlich:
- Lagerung von Waren in diesem Land, entweder in Deinem eigenen oder in fremden Lagern (z. B. Amazon FBA)
- Kauf von Waren in diesem Land
- Durchführung von B2B-Transaktionen
- Import von Waren in dieses Land
- Erbringung bestimmter Dienstleistungen, die eine lokale Umsatzsteuerregistrierung erfordern
Wenn Du unsicher bist, ob Du eine lokale Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigst, wende Dich bitte an Deinen Customer Success Manager. Er wird Dir detaillierte Anweisungen basierend auf Deiner spezifischen Situation geben und Dir helfen, sicherzustellen, dass Du alle relevanten Umsatzsteuer-Vorschriften einhältst.